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Frankreich: Gericht hält den "Jungfrauen-Prozeß" in der Schwebe

Französische Justizministerin Rachida Dati

Ist Jungfräulichkeit eine “essenzielle Qualität” einer Braut? Sollten Ehemänner die Möglichkeit haben, gerichtlich auf sie zu bestehen? Und falls sich in der Hochzeitsnacht herausstellt, daß sie verlustig ist - sollten sie das Recht haben, die Ehe für nichtig zu erklären und die Braut wie eine beschädigte Ware zurückzugeben? Das ist gegenwärtig in Frankreich Gegenstand heißer Debatten.

Ein französisches Paar - beide Muslime, er Ingenieur um die 30, sie Krankenschwester in der Ausbildung - heiratete 2006. Als er auf dem Hochzeitsbett fand, daß sie keine Jungfrau mehr war, verkündete er es unverzüglich den noch feiernden Hochzeitsgästen und schickte sie zu ihren Eltern zurück. Letzten Monat wurde die Ehe auf Wunsch des Ehemannes annulliert, nachdem ein Gericht seine Beschwerde anerkannte, daß seine Frau ihn bezüglich ihrer Jungfräulichkeit angelogen habe. Nach französischem Zivilrecht kann Lügen über eine "essenzielle Qualität" der Beziehung als Grund für die Annullierung einerr Ehe gelten.

Der Fall entfachte eine heiße öffentliche Debatte. Feministinnen sprachen von einer Fatwa gegen die individuelle Freiheit von Frauen. Justizministerin Rachida Dati - mit Rückendeckung von Präsident Sarkozy für ihre Entscheidung - ließ den Staatsanwalt gegen die Annullierung appellieren, um einen Präzedenzfall zu vermeiden, der Jungfräulichkeit als rechtlich einklagbare Ehevoraussetzung etabliert. Der Fall ist in der Schwebe, die Ehe wieder gültig - bis auf weiteres and mindestens bis zur Entscheidung des Berufungsgerichtes, die für September erwartet wird.

Diese Wende hat jedoch eine recht absurde Situation geschaffen, denn keiner der beiden Protagonisten ist bereit, die Ehe aufrechtzuerhalten, die da um der Prinzipien willen wiederhergestellt wurde. Die Frau widersprach der Entscheidung und ließ durch ihren Anwalt erklären, sie wünsche nur, daß die Ehe zu Ende sei und sie mit ihrem Leben weitermachen könne.

Übersetzung: Ursula-Charlotte Dunckern